Wärmedämmeigenschaften der Gebäudehülle - Förderungen für energetische Maßnahmen, Teil 7

Wer sich dazu entscheidet, sein Eigenheim energetisch zu sanieren, steht oft vor der Frage, wie dieses Projekt finanziert werden kann. In Deutschland bieten Staat und Banken derzeit eine Vielzahl von Kredit-, Förder- und Zuschussprogrammen an. Allerdings ist es schwierig sich durch diesen Förderdschungel zu kämpfen, um (a) die passenden Kredite und Förderungen zu finden und (b) zu prüfen, ob sich diese kumulieren lassen. Katharina Stünkel versucht in ihrem letzten Beitrag in der Themenreihe "Wärmedämmeigenschaften der Gebäudehülle" Licht ins Dunkle zu bringen.

KfW-Förderprogramme

Die bekanntesten Förderprogramme sind die der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Träger der staatlichen Förderbank ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Ziel, die Energiewende innerhalb Deutschlands voranzutreiben. Sie gewährt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zinsgünstige Kredite inklusive Tilgungszuschüssen oder einmaligen Investitionszuschüssen. Finanziert werden sie aus dem CO2 –Gebäudesanierungs-Programm und dem Anreizprogramm „Energieeffizienz“.

Gefördert werden Neubauten oder energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden zum KfW-Effizienzhaus, aber auch Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz. Weiterhin sind Umbauten zum Einbruchschutz und zur Barrierefreiheit förderfähig. Ein Klassiker unter den vielen Möglichkeiten ist der KfW-Zuschuss ohne Rückzahlung (KfW 430). Dieser einmalige Investitionszuschuss kann sich auf bis zu 30.000 Euro, je nachdem welcher Effizienzstandard erreicht wird, belaufen. Beliebt sind zudem die KfW-Kredite 151 und 152 mit Tilgungszuschuss. Der Kredit 151 konzentriert sich auf Sanierungen zum Energieeffizienzhaus und ermöglicht Förderungen bis zu 100.000 Euro. Der Kredit 152 ist auf Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete ausgelegt und bietet Förderungen bis 50.000 Euro. Für beide ist ein Tilgungszuschuss zwischen 7,5% bis 27,5% möglich. Wichtig ist, dass eine Förderung nicht nachträglich und auch nicht ohne Energieberater möglich ist! Seit April 2018 hat die KfW ihre Konditionen geändert. Dazu gehören der Wegfall der 20-jährigen Zinsbindung, die Verkürzung der Bereitstellungszinsen von 12 auf 6 Monate und es sind keine kostenfreien Sondertilgungen mehr möglich.

Die BAFA-Förderung als Alternative

Eine weitere Möglichkeit, Förderungen zu erhalten, ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch die BAFA verfolgt mit Investitionsanreizen für mehr Energieeffizienz, dass die deutschen Klimaziele eingehalten werden können. Im Gegensatz zur KfW vergibt das BAFA keine Kredite, sondern nur Zuschüsse, d.h. diese müssen nicht zurückbezahlt werden. Das BAFA bietet unterschiedliche Förderprogramme an, die teilweise aufeinander aufbauen und einen zusätzlichen Bonus zur Förderung ermöglichen. Sprich, es gibt eine Basisförderung des Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ für Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen. Diese Basisförderungen können mit unterschiedlichen Zusatzförderungen (Bonusförderungen), wie dem regenerativen Kombinationsbonus, dem Effizienzbonus, dem Optimierungsbonus oder dem Bonus über das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), aufgestockt werden. Außerdem gibt es noch den Innovationsbonus für Anlagen, die durch einen Mehraufwand eine deutliche Verbesserung der Effizienz erreichen und dadurch besonders innovativ sind. Diese Boni gibt es sowohl für den Neubau als auch für den Gebäudebestand. Zusätzlich wird von der BAFA auch die „Vor-Ort-Beratung“ durch den Energieberater gefördert.

Gut zu wissen

Die BAFA- und die KfW-Förderungen sind teilweise miteinander kumulierbar. Die Zulässigkeit ist von den einzelnen Programmen abhängig. Beispiel: Wird die BAFA-Förderung „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ in Verbindung mit einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gekoppelt, so ist es erlaubt die KfW-Programme „Energieeffizient sanieren“ (KfW 151, 430, 218) anzuwenden. Eine Verbindung des „Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit“ (KfW 167 für Heizungen) mit dem BAFA-Zuschuss ist ebenfalls zulässig und kann eine Sanierung der Heizungsanlage finanzieren. Die KfW-Kredite 151/152 sowie der Zuschuss 430 sind nicht kumulierbar.

Die BAFA Anträge werden zusammen mit einem Installateur gestellt. Wichtig zu beachten ist, wann die Anträge einzureichen sind. Im Gegensatz zur KfW hat die BAFA kein einheitliches Vorgehen bei der Beantragung von Zuschüssen, d.h. einige Anträge sind vor der Baumaßnahme zu stellen, andere können zwischen 6-9 Monaten nachträglich eingereicht werden.

Fazit

Die Landschaft der Förderprogramme ist noch wesentlich umfassender als die o.g. Beispiele. Die KfW- und BAFA-Förderungen sind die Bekanntesten und häufig genutzt. Zusätzlich zu diesen gibt es auch noch weitere, die sich jedoch regions- und stadtspezifisch unterscheiden. Es lohnt sich nach den unterschiedlichen Fördertöpfen zu suchen, z.B. bei den jeweiligen Stadtwerken oder der Stadtverwaltung.

Quellen

  • BAFA (2018). Energie. www.bafa.de. Link zum Artikel. Zuletzt angesehen am 02. Juli 2018.
  • BAFA (2018). Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). www.bafa.de. Link zum Aritkel. Zuletzt angsehen am 02. Juli 2018.
  • Günther, S. (2018). BAFA Förderung - Zuschüsse für Erneuerbare Energien. www.energieheld.de. Link zum Artikel. Zuletzt angesehen am 02. Juli 2018.
  • KfW (2018). Energieeffizient Sanieren - Kredit. www.kfw.de. Link zum Artikel. Zuletzt angesehen am 01. Juli 2018.