Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre
Im Rahmen des Programms Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre schreiben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stifterverband im Jahr 2018 erneut bis zu 40 Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre aus. Sie sind für Lehrende bestimmt, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft oder an staatlich refinanzierten Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sind. Dabei handelt es sich um eine individuelle, personengebundene Förderung, die den Fellows Freiräume und Ressourcen für die Durchführung der Lehrinnovationen verschafft. Ein Fellowship ist mit bis zu 50.000 Euro dotiert. Die Projektförderung beginnt am 1. Januar 2019. Der Förderzeitraum beträgt maximal ein Jahr.
Ziele des Programms
- Anreize für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate (beispielsweise MOOCS, flipped/inverted classroom, Games, Simulationen, E-Prüfungen) oder die Neugestaltung von Modulen und Studienabschnitten unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien schaffen
- den Austausch über (digitale) Hochschullehre und die Verbreitung der entwickelten Lehrinnovationen durch eine Vernetzung der Fellows befördern
- zur Verstetigung digitaler Hochschullehre in den Hochschulen selbst beitragen
Leistungen und Programmbegleitung
Die Fördersumme ist zweckgebunden für die Anschubfinanzierung der geplanten Lehrinnovation. Sie kann, je nach Bedarf, für alle Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit diesem Vorhaben entstehen, beispielsweise für
- die projektbezogene Unterstützung durch studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte;
- projektbezogene Sachkosten;
- die Finanzierung von Gastaufenthalten einschlägig ausgewiesener ausländischer Wissenschaftler, die die Durchführung des Entwicklungsvorhabens unterstützen;
- die Gegenfinanzierung befristeter Deputatsreduktionen, um zeitliche Freiräume für die Planung des Lehrvorhabens zu gewinnen.
Das Fellowship umfasst folgende Programmbestandteile:
- Ein zweitägiges Fellow-Treffen pro Semester, das dem gegenseitigen Austausch und der persönlichen Weiterentwicklung der Lehrexpertise dienen soll. Während des Förderzeitraums, also für die Dauer der Projektlaufzeit, ist die Teilnahme an diesen Treffen verbindlich. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Fellows. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Reisekosten werden nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes übernommen.
- Eine öffentliche Lehr-/Lern-Konferenz pro Jahr, bei der die Lehrinnovationen vorgestellt werden. Die Konferenzen sollen Impulse für den Transfer erfolgreicher Lehrinnovationen geben und den Diskurs über digitale Hochschullehre in und zwischen den Studienfächern befördern. Von den Fellows wird eine zeitliche und inhaltliche Beteiligung an diesen Konferenzen erwartet.